4. Provisionshöhe - Die Maklerfirma terrakon Immobilienberatung GmbH erhält für Nachweis und/oder Vermittlung von Vertragsgelegenheiten, insbesondere des Abschlusses eines Hauptvertrags, eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe:
4.1. Bei der Vermietung von Wohnraum beträgt die Provision 2,38 Netto-Monatsmieten inklusive MwSt.
4.2. Bei An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen, d.h. aller dem Verkäufer vom Käufer versprochenen Leistungen, beträgt die Provision, sofern keine andere Vereinbarung getroffen worden ist:
bei Wohnungen und Einfamilienhäusern 3,57 % vom Verkäufer,
3,57 % vom Käufer
bei Baugrundstücken 5,95 % vom Käufer
bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Objekten und Gewerbeimmobilien: 5,95 % vom Käufer
Alle Angaben jeweils inklusive MwSt.
4.3. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten fällt die Provision in Höhe von 3 % des Wertes des Erbbaurechts, welcher sich aus der Kapitalisierung des Erbbauzinses unter Berücksichtigung der Laufzeit und gegebenenfalls aus dem Preis für die Bestellung oder Übertragung des Erbbaurechtes ergibt, an.
4.4. Bei Vermietung, Verpachtung und Leasing von Büro- und Industrieflächen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften beträgt die Provision 2,5 Brutto-Monatsmieten einschließlich Neben- und/oder Betriebskosten. Bei der Vermietung, Verpachtung und Leasing von Verkaufsflächen (z.B. Läden) oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften fällt eine Provision in Höhe von 3 Brutto-Monatsmieten einschließlich Neben- und/oder Betriebskosten an.
Soweit ein Miet-, Pacht-, Leasing- oder ähnlicher Vertrag gemäß dieser Ziffer über die Dauer von mehr als fünf Jahren abgeschlossen worden ist, erhöht sich die Provision um eine halbe Brutto-Monatsmiete einschließlich Neben- und/oder Betriebskosten. Bei Vereinbarung von Optionen und/oder An- oder Vormietrechten hinsichtlich Fläche oder Laufzeit, unabhängig davon, ob diese Vereinbarung selbständig oder in einem in dieser Ziffer genannten Vertrag mit fester Grundlaufzeit getroffen wird, erhöht sich die genannten Provisionssätze jeweils um eine halbe Brutto-Monatsmiete einschließlich Neben- und/oder Betriebskosten.
4.5. Die unter Pos. 2-4 aufgeführten Beträge verstehen sich jeweils inklusive Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.