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AGB


1. Angebote - Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Unsere Angebote sind freibleibend und un­ver­bind­lich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vemietung blei­ben vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten un­serer­seits.
Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Em­pfän­ger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben wer­den. Zuwiderhandlungen machen scha­den­ersatz­pflich­tig.
2. Vorkenntnis - Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.
3. Entstehen des Provisionsanspruches - Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist; Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen ab­ge­schlos­sen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustandegekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B.
Kauf statt Miete, Erb­bau­recht statt Kauf).

Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein Schaden­ersatz­anspruch gegen den Anfechtenden.
4. Provisionshöhe - Die Maklerfirma terrakon Immobilienberatung GmbH er­hält für Nachweis und/oder Vermittlung von Vertrags­gelegen­heiten, insbesondere des Abschlusses eines Haupt­vertrags, eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe:

4.1. Bei der Vermietung von Wohnraum beträgt die Provision 2,38 Netto-Monatsmieten inklusive MwSt.

4.2. Bei An- und Verkauf von Grundstücken und grund­stücks­gleichen Rechten, errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen, d.h. aller dem Verkäufer vom Käufer versprochenen Leistungen, beträgt die Provision, sofern keine andere Vereinbarung getroffen worden ist:
bei Wohnungen und Einfamilienhäusern 3,57 % vom Verkäufer,
3,57 % vom Käufer
bei Baugrundstücken 5,95 % vom Käufer
bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Objekten und Gewerbeimmobilien: 5,95 % vom Käufer
Alle Angaben jeweils inklusive MwSt.

4.3. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erb­bau­rech­ten fällt die Provision in Höhe von 3 % des Wertes des Erb­bau­rechts, welcher sich aus der Kapitalisierung des Erb­bau­zinses unter Berücksichtigung der Laufzeit und gegebenenfalls aus dem Preis für die Bestellung oder Übertragung des Erbbaurechtes ergibt, an.
4.4. Bei Vermietung, Verpachtung und Leasing von Büro- und Indus­trie­flächen oder wirtschaft­lich ähn­lichen Geschäften beträgt die Provision 2,5 Brutto-Monats­mieten einschließlich Neben- und/oder Betriebskosten. Bei der Vermietung, Verpachtung und Leasing von Ver­kaufs­flächen (z.B. Läden) oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften fällt eine Provision in Höhe von 3 Brutto-Monats­mieten einschließlich Neben- und/oder Be­triebs­kosten an.

Soweit ein Miet-, Pacht-, Leasing- oder ähn­licher Vertrag gemäß dieser Ziffer über die Dauer von mehr als fünf Jahren abgeschlossen worden ist, erhöht sich die Provision um eine halbe Brutto-Monatsmiete einschließlich Neben- und/oder Betriebs­kosten. Bei Vereinbarung von Optionen und/oder An- oder Vor­miet­rechten hinsichtlich Fläche oder Laufzeit, unabhängig davon, ob diese Vereinbarung selbständig oder in einem in dieser Ziffer genannten Vertrag mit fester Grundlaufzeit getroffen wird, erhöht sich die genannten Provisionssätze jeweils um eine halbe Brutto-Monatsmiete einschließlich Neben- und/oder Betriebskosten.

4.5. Die unter Pos. 2-4 aufgeführten Beträge verstehen sich je­weils inklusive Mehrwertsteuer in der gesetzlich vor­geschriebenen Höhe.
5. Folgegeschäft - Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw.
nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs -
Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluss fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision.
Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % p.a. über Basiszins fällig.
7. Vertragsverhandlungen und -abschluss - Werden aufgrund unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertrags­abschluss.
Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Ferner haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift/-Kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
8. Beendigung des Auftrags - Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sach­verständigen.
Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben hierdurch die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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